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Medikamente: Antikoagulation |
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Die Gabe eines Medikamentes zur Hemmung der Blutgerinnung wird als Antikoagulation (griech. anti gegen und lat.coagulatio Zusammenballung) bezeichnet. Das eingesetzte Medikament nennt man Antikoagulans (Mehrzahl: Antikoagulantien oder Antikoagulanzien), Gerinnungshemmer. Die umgangssprachliche Bezeichnung Blutverdünner ist irreführend, da diese Mittel das Blut nicht dünner im Sinne von geringerer Viskosität machen, sondern letztlich die Bildung von Fibrin im Blut hemmen.
Bei den Antikoagulantien unterscheidet man direkte Antikoagulantien, die direkt mit den Gerinnungsfaktoren reagieren und indirekte Antikoagulantien, welche die Synthese der Gerinnungsfaktoren hemmen.
Thrombozytenaggregationshemmer wie Acetylsalicylsäure (u. a. ASS, Aspirin®) und Clopidogrel (u. a. Plavix®, Iscover®) werden umgangssprachlich auch als Blutverdünner bezeichnet, sind aber im engeren Sinne keine Antikoagulanzien. Sie hemmen nicht die plasmatische Blutgerinnung, sondern die Eigenschaft der Blutplättchen verklumpen zu können.
Nötig wird eine Gerinnungshemmung bei Erkrankungen oder Zuständen, bei denen eine Neigung zur Bildung von Blutgerinnseln (Thromben) vorliegt, um Thrombosen oder Embolien in den Arterien oder in den Venen zu vermeiden bzw. zu behandeln.
Vor, während und nach Operationen sowie bei Bettlägerigkeit aus anderer Ursache werden häufig Antikoagulanzien zur Vermeidung von Thrombosen und Lungenembolien eingesetzt. Auch bei Herzkathetereingriffen und der Blutentnahme zur Stammzellapherese sowie (ausserhalb des menschlichen Körpers) in Schlauchsystemen (Dialyse, Herz-Lungen-Maschine) oder Bluttransportröhrchen ist oft eine Hemmung der Blutgerinnung erforderlich.
Häufigster Grund für eine therapeutische Antikoagulation ist heutzutage das Vorhofflimmern oder -flattern. Bei dieser Herzrhythmusstörung besteht ein erhöhtes Embolierisiko, das bei vielen Patienten durch die Gerinnungshemmung gesenkt werden muss. Zweithäufigster Grund sind Thrombosen (meist der Beinvenen), hier soll die Antikoagulation in der Akutphase die weitere Ausdehnung der Thrombose und später ein Wiederauftreten (Rezidiv) verhindern. Während die Behandlung bei den meisten Patienten nach einer Thrombose nur für einige Monate erforderlich ist, kann in einzelnen Fällen (z. B. bei wiederholten Thrombosen oder angeborenen Störungen der Blutgerinnung wie APC-Resistenz) eine lebenslange Antikoagulation sinnvoll sein. Patienten nach Herzklappenoperation benötigen immer eine Antikoagulation, bei biologischen Klappenprothesen oft nur für einige Wochen oder Monate, bei Kunstklappen aber in der Regel lebenslang.
Seltenere Gründe sind eine fortgeschrittene Arteriosklerose (z. B. koronare Herzerkrankung, periphere arterielle Verschlusskrankheit oder Verengung der Halsschlagader), ein Herzwandaneurysma oder eine untypische Hämodynamik (z. B. nach Palliativ-OP bei angeborenem Herzfehler).
Bei der Untersuchung von Blut wird dieses mit Antikoagulanzien wie EDTA, Citrat, Ammoniumheparinat, Litiumheparinat, Fluorid oder Acid-Citrate-Dextrose (ACD) versetzt, um ungeronnenes Blut untersuchen zu können. Die bei der Blutentnahme eingesetzten Blutröhrchen sind bereits mit einem dieser Antikoagulanzien bestückt.
Aus der Wirkung der Medikamente ergibt sich auch die wesentliche Nebenwirkung aller Antikoagulanzien. Vor allem bei Überdosierung besteht die Gefahr von Blutungen (Magen-, Nieren oder Hirnblutung).
Die sog. orale Antikoagulation mit Cumarinen, (z. B. Phenprocoumon, Marcumar®, Falithrom®) erfolgt in Form einer regelmässigen Tabletteneinnahme, deren Dosis anhand regelmässiger Blutabnahmen mit Bestimmung der INR (früher Quick) festgelegt wird. Je höher die INR, desto intensiver ist die Antikoagulation (desto dünner ist das Blut). Bei zuverlässigen chronisch Kranken kann die Überwachung in Form des Gerinnungsselbstmanagements auf den Patienten übertragen werden. Die notwendigen Testgeräte (z. B. INRatio®, CoaguChek XS®, ProTime®) werden unter bestimmten Voraussetzungen von den Krankenkassen bezahlt. Dies erlaubt den Patienten eine zuverlässige, aber einfache Eigenkontrolle der richtigen Dosierung. Eine eingehende, zu zertifizierende Schulung ist als Voraussetzung für die Kostenerstattung durch die Krankenkassen erforderlich.
Die orale Antikoagulation ist preisgünstig und auch ambulant ohne wesentliche Probleme durchführbar. Die Wirkung hält mehrere Tage an, was bei Blutungen oder Operationen nachteilig sein kann.
Unfraktioniertes Heparin (UFH):
Niedermolekulare (=fraktionierte) Heparine (NMH):
Neuere und noch selten eingesetzte Präparate sind zum Beispiel
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